**TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG
gemäß EU-Verordnung 2024/900**
Für sämtliche Anzeigen, Plakate, Wahlkampfflyer, Postkarten sowie Werbung in sozialen Medien der Freien Wähler Augsburg (Kreisvereinigung) im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.03.2026 in Augsburg gilt folgende Transparenzbekanntmachung:
1. Sponsor:
Freie Wähler Augsburg Stadt (Kreisvereinigung)
Heinrich-Böll-Straße 17 A
86199 Augsburg
Vorsitzende: Raluca Sandner
E-Mail: info@fwaugsburg-stadt.de
2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert:
Siehe Ziffer 1.
3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert:
Siehe Ziffer 1.
4. Zeitraum der Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung:
November 2025 bis März 2026
5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert sonstiger Leistungen, die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für einzelne politische Anzeigen erhalten haben:
Gemäß den jeweils gültigen Preislisten der beauftragten Anbieter.
6. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert sonstiger Leistungen, die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbekampagne insgesamt erhalten haben:
Gemäß den jeweils gültigen Preislisten der beauftragten Anbieter.
7. Herkunft der finanziellen Mittel und sonstigen Leistungen:
Vereinsvermögen der Freien Wähler Augsburg e. V., insbesondere Mitgliedsbeiträge und Spenden aus der Europäischen Union.
8. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts sonstiger Leistungen:
Abrechnung auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten der Anbieter politischer Werbedienstleistungen.
9. Zusammenhang der politischen Anzeige:
Kommunalwahl am 08.03.2026 in Augsburg
10. Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den betreffenden Wahlen oder Referenden:
Keine Verlinkung vorgesehen.
11. Link zum europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen:
Derzeit nicht verfügbar, da ein entsprechendes Archiv aktuell noch nicht bereitgestellt wurde.
12. Meldung potenziell nicht konformer politischer Anzeigen:
ld.azol.de/melden
13. Frühere Veröffentlichungen oder Fassungen, die aufgrund eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt wurden:
Nein.
14. Einsatz von Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren auf Grundlage personenbezogener Daten:
Nein.